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Bank- und finanzrecht

Die Abteilung für Bank- und Finanzrecht von Philippe & Partners verfügt über langjährige Erfahrung in verschiedenen europäischen Ländern und ist für ihre Expertise auf diesem Gebiet, insbesondere im belgischen und luxemburgischen Recht, bekannt.

In einem sich ständig verändernden Sektor mit neuen Produkten und Innovationen verfügt unser Team über das Know-how und die Praxis, um mit den Veränderungen im Finanzsektor Schritt zu halten und den Bedürfnissen unserer Kunden sowohl im grenzüberschreitenden als auch im nationalen Geschäft gerecht zu werden.

Die Abteilung für Bank- und Finanzrecht von Philippe & Partners berät lokale und multinationale Unternehmen, lokale und ausländische Banken und Finanzinstitute sowie Fachleute des Finanzsektors und Behörden, insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Bankrecht: Haftung des Kreditgebers, Pfandverträge, Zahlungsdienste, Fintechs (Crowfunding, Peer-to-Peer-Lending…)
  • Internationale Bankinstrumente: Syndikatskredite, Finanzierungsverträge, First-Demand-Sicherheiten, Akkreditive (insbesondere im Eilverfahren bei Betrugsfällen), Treuhandverhältnisse, Internationales Private-Banking-Recht, Insolvenzverfahren.
  • Kapitalmarkt und Finanzinstrumente
  • Investment- und Pensionsfonds
  • Private Equity und Risikokapital
  • Einhaltung branchenspezifischer Vorschriften
  • Verbriefung

Sie bietet ihren Mandanten nicht nur Beratung und Vertretung bei Streitsachen in allen Gerichtsbezirken Belgiens und Luxemburgs, sondern kann auch auf Netzwerke internationaler Fachleute zählen.

Unsere Anwälte profitieren von einer großen Erfahrung, die durch ihre privilegierten Kontakte zu den Akteuren der Branche bereichert wird, die sie vor allem bei zahlreichen Entsendungen in die Rechts- und Compliance-Abteilungen.

Die Abteilung kann auf die Erfahrung eines Mitarbeiters zurückgreifen, der als Compliance Officer – Client Interest Protection – in einer Großbank tätig war:

  • Einhaltung der MiFID-Vorschriften zum Schutz der Kundeninteressen;
  • Unterstützung von Unternehmen bei der Entwicklung von Prozessen und der Einführung neuer Projekte oder Instrumente;
  • Beratung in allen Fragen rund um das Management von MIFID-Beschwerden;
  • Überwachung der Entwicklung von Organisationen und Produkten und Unterstützung bei der Bewältigung neuer Risiken;
  • First- und Second-Line-Steuerung für die Erstellung und Umsetzung neuer MIFID-Pläne.

Unsere Anwälte haben sich auf diesen Rechtsbereich spezialisiert :