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Forderungseintreibung

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich der Forderungseintreibung für kleine und mittelständische Unternehmen sowie für Großkonzerne.

Jeder Anwalt ist in den besten Methoden geschult, um eine effiziente Beitreibung zu erreichen.

Unsere Kanzlei hat in enger Zusammenarbeit mit dem Mandanten und allen Akteuren der Forderungseintreibung, insbesondere den Gerichtsvollziehern, proaktiv ein Konzept entwickelt, das es ermöglicht, die unbestrittenen (Massen-)Forderungen mit geringem Streitwert kostengünstig einzutreiben, wobei der Fokus auf der außergerichtlichen Einigung liegt.

Eine gründliche Kenntnis des Verfahrens, insbesondere der Sicherungsmaßnahmen (Pfändungen), macht es ebenfalls möglich, die Interessen der Mandanten vor den Machenschaften säumiger Schuldner zu schützen und die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners möglichst zu vermeiden.

Wir achten stets besonders auf das finanzielle Ergebnis unserer Vorgehensweise und sorgen dafür, dass wir im Falle eines Gerichtsverfahrens alle gesetzlich zulässigen Lösungen zur Beschleunigung des Verfahrens nutzen.

Wir betreiben die internationale Forderungseintreibung, insbesondere auf der Grundlage europäischer Regelungen, die das Verfahren innerhalb der Europäischen Union beschleunigen.

Je nach Qualität der Forderungen, dem Umfang der einzutreibenden Forderungen und dem Umfang des Verfahren sind verschiedene Abrechnungsmodalitäten denkbar.

Unsere Anwälte haben sich auf diesen Rechtsbereich spezialisiert :