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Kunstschaffende & interpreten

Bei der Entwicklung und Verwertung einer gewerblichen oder unternehmerischen Innovation müssen zahlreiche Hindernisse überwunden werden. In Ermangelung eines wirksamen und funktionsfähigen Rechtsrahmens ist der erhebliche Zeit- und Geldaufwand, der für die erfolgreiche Durchführung dieser Tätigkeiten aufgewendet wird, permanent hohen Verlustrisiken ausgesetzt.

Unsere Abteilung „Patente, Marken und Produktdesign“ unterstützt Unternehmen,Ingenieure, Techniker, Marketingfachleute und Industriedesigner darin, den Schutz ihrer Innovationen sicherzustellen und ihre Rechte vor Gericht zu verteidigen.

Im Kulturbereich können Kunstschaffende und Interpreten wegen der einfachen Handhabung und der geringen Kosten für das Kopieren, Reproduzieren, Anpassen, Modifizieren, Übersetzen und Verbreiten der literarischen und künstlerischen Werke und die Leistungen ihrer Interpreten mit zahlreichen Enttäuschungen konfrontiert werden.

Unsere Abteilung „Rechte der Autoren, Komponisten und der ausübenden Künstler“ bietet Schriftstellern, Musikern, Filmemachern, Regisseuren und bildenden Künstlern ihre Dienste an, um sie bei der Verwaltung und Verteidigung ihrer Rechte in einem „grenzenlosen“ kulturellen Kontext zu unterstützen.

In diesem Zusammenhang wenden sich die Akteure des Sektors an PHILIPPE & PARTNERS, um:

  • die beste Beratung bei der Wahl der Methoden und Formalitäten zu erhalten, mit denen der Mehrwert ihrer Innovationen und der Schutz ihrer Originalwerke durch die Auswahl der Verfahren erhalten werden kann, die am besten geeignet sind, um ihre Rechte als Kunstschaffende im Kontext eines globalisierten Marktes unanfechtbar zu machen;
  • Verlagsverträge, Lizenzverträge, Forschungs- und Entwicklungsverträge, Verträge über die Abtretung von Know-how, Patentregelungen und sonstige Vereinbarungen auszuarbeiten, die eine angemessene Vergütung für die wirtschaftliche Verwertung ermöglichen;
  • die Voraussetzungen für eine faire Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Künstlern zu schaffen, die zur Entwicklung eines audiovisuellen Werkes beitragen;
  • den Schutz ihres Markenimages und anderer Unterscheidungsmerkmale sicherzustellen;
  • die Voraussetzungen für den Schutz des Know-hows und anderer nicht patentierter technologischer Umsetzungen zu schaffen
  • die Beziehungen zu den Verwertungsgesellschaften zu pflegen;
  • Streitsachen im Zusammenhang mit Produktnachahmungen bei gleichzeitiger Kostenkontrolle proaktiv zu betreuen.

Um den in diesem Bereich notwendigen umfassenden Service anbieten zu können, verfügen unsere Anwälte über eine hochqualifizierte Expertise in den Verwaltungsverfahren der Hinterlegung und Registrierung, aber auch über fundierte Kenntnisse im internationalen Vertrags- und Verfahrensrecht auf den Gebieten des gewerblichen und kommerziellen Eigentums, des literarischen und künstlerischen Eigentums, des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte, des Medien- und Kommunikationsrechts, des Steuerrechts und vieler anderer Rechtsgebiete.

Unsere Anwälte haben sich auf dieses Tätigkeitsfeld spezialisiert