Unsere Abteilung Sozialrecht besteht aus erfahrenen Anwälten und bietet nationalen und internationalen Mandanten eine breite Palette hochwertiger juristischer Dienstleistungen in Fragen des Arbeitsrechts (individuelle und kollektive Beziehungen), Sozialversicherungsrecht (belgisches und ausländisches Recht) und Sozialstrafrecht.
Im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit steht sowohl die Beratung (1) als auch die Betreuung von Streitsachen (2).
(1) Beratung im Bereich des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts:
Unsere Anwälte unterstützen Privatpersonen und Unternehmen bei der Suche nach angepassten Lösungen, die es ihnen ermöglichen, Rechtsstreitigkeiten zu antizipieren und sich ständig ändernde Gesetze und Vorschriften einzuhalten.
Zu den uns anvertrauten Aufgaben gehören u.a.:
Unser Team ist bestrebt, die Herausforderungen der jeweiligen Situation zu verstehen, um die bestmögliche Beratung zu gewährleisten.
(2) Streitsachen vor den Arbeits- und Sozialversicherungsgerichten
Die Abteilung für Sozialrecht unterstützt Mandanten in allen Verfahren, die von einem Vertragspartner (Arbeitgeber/Arbeitnehmer/Arbeiter) sowie von einer öffentlichen und/oder gerichtlichen Behörde (Arbeitsauditorat, Arbeitsinspektion, Landesamt für soziale Sicherheit,…) eingeleitet werden.
Unsere Kanzlei bevorzugt Verhandlungen und Mediation, wenn ihre Mandanten ein schnelles und zufriedenstellendes Ergebnis anstreben.
Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen über eine langjährige Erfahrung in der Prozessführung und in den spezifischen Gerichtsverfahren im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Sie prozessieren regelmäßig vor Arbeitsgerichten und Strafkammern, die sich mit sozialstrafrechtlichen Straftaten befassen.
Unser Team ist bestrebt, in völligem Einvernehmen mit dem Mandanten eine umfassende Strategie zur Verteidigung seiner Interessen zu entwickeln.