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Energie

Die Anwälte unserer Abteilung sind Spezialisten im Energierecht (mit Schwerpunkt auf Strom und Gas) und verfügen über eine nicht häufig anzutreffende Expertise im belgischen und luxemburgischen Recht und in allen Aspekten der grenzüberschreitender Aktivitäten.

Unsere Abteilung ist in der Lage, auf alle speziellen und spezifischen Bedürfnisse der Akteure des Energiemarktes einzugehen.

Sie bietet ihren Mandanten nicht nur Beratung und Vertretung bei Streitsachen in allen Gerichtsbezirken Belgiens und Luxemburgs, sondern kann auch auf Netzwerke internationaler Fachleute zählen.

Unsere Anwälte profitieren von einer großen Erfahrung, die durch ihre privilegierten Kontakte zu den Akteuren des Sektors bereichert wird, die sie vor allem bei zahlreichen Entsendungen in die Rechtsabteilungen von Akteuren des Sektors gewonnen haben.

Wir bieten höchste Kompetenz bei der Bearbeitung aller Fragen im Bereich des Energierechts. Dies gilt sowohl für das belgische als auch für das luxemburgische Recht, wobei den Aspekten des europäischen Rechts und den Interaktionen zwischen den verschiedenen Marktteilnehmern besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird.

Unsere Energieabteilung verfügt über besondere Expertise in der Ausarbeitung der verschiedenen Vertragsdokumente, die die Beziehungen zwischen den verschiedenen Akteuren, einschließlich der Elemente der Rechtsvergleichung, regeln.

Unsere Anwälte beraten ihre Mandanten im Energiebereich und vertreten sie auch vor Gericht.

Die Stärke der Abteilung liegt in der Fähigkeit, dank der Interaktion mit den übrigen Abteilungen der Kanzlei in den verschiedenen Rechtsgebieten eine adäquate Beratung zu bieten. Umfangreiche Erfahrungen wurden u.a. in den folgenden Bereichen gesammelt:

  • Internationales Vertragsrecht: Energieeinkauf/-verkauf (Erzeuger-Verbraucher, Händler, Internetverkauf, etc.); Übertragung und Verteilung von Strom, Gas und Öl; Kraftwerksbau; Handel mit Kernmaterial; Transport und Verarbeitung von spaltbaren Stoffen;
  • Gesellschafts- und Vereinsrecht: Gründung von Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen; Zulassungen; Berufsverbände und (internationale) gemeinnützige Vereine;
  • Öffentliches Recht: Beziehungen zu Behörden und Aufsichtsbehörden;
  • Europäisches Recht: Wettbewerbsrecht; staatliche Beihilfen; Netzkodizes;
  • Unterstützung in Gerichtsverfahren und alternativer Streitbeilegung (Schiedsgerichtsbarkeit, sektorspezifische Schiedsgerichtskammern, usw.); und
  • Haftung und Versicherung: Schäden an Produktions-, Übertragungs- und Verteilungsanlagen; Stromausfälle/“Blackout“; Nuklearhaftung;
  • IP/IT: Interne Prozesse; IT-Serviceverträge;

Unsere Anwälte haben sich auf diesen Rechtsbereich spezialisiert :