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Rechte der autoren, komponisten und ausübende künstler

Die Sicherstellung des rechtlichen Schutzes der Kunstschaffenden im literarischen und künstlerischen Bereich macht die Expertise der Abteilung für die Rechte der Autoren, Komponisten und ausübenden Künstler von PHILIPPE & PARTNERS aus.

Ihre Anwälte verfügen über anerkannte Kenntnisse der spezifischen belgischen und internationalen Vorschriften im Bereich des künstlerischen Schaffens. Unabhängig davon, ob es sich um ein plastisches, musikalisches oder um ein Bühnen- oder Filmwerk handelt.

Als Spezialisten für das Recht des geistigen Eigentums erstreckt sich ihre anerkannte Sachkenntnis des europäischen Rechts selbstverständlich auch auf die spezifischeren Regeln des belgischen, luxemburgischen und des französischen Rechts, das sie tagtäglich anwenden. Durch enge und regelmäßige Kontakte zu spanischen, italienischen und niederländischen Anwälten können sie die Mandanten von PHILIPPE & PARTNERS in allen Fällen, in denen diese verschiedenen Länder betroffen sind, auf hohem Niveau beraten und unterstützen.

Unsere Abteilung ist in der Lage, auf alle speziellen und spezifischen Bedürfnisse von Schriftstellern, Musikern, Filmemachern und Regisseuren sowie bildenden Künstlern einzugehen.

Sie berät und vertritt ihre Mandanten in Streitsachen nicht nur vor allen Gerichten der Gemeinschaft, Belgiens, Luxemburgs und Frankreichs, sondern kann auch auf Netzwerke internationaler Fachleute zählen.

Unsere Anwälte profitieren von einer großen Erfahrung, die durch ihre privilegierten Kontakte zu den Akteuren des Sektors bereichert wird, die sie vor allem als Berater von Urheberrechtsgesellschaften erworben haben.

Sie sind Autoren wissenschaftlicher Veröffentlichungen im Bereich des literarischen und künstlerischen Eigentums und halten regelmäßig Vorträge auf Konferenzen in Belgien und im Ausland.

Unsere Abteilung „Rechte der Kunstschaffenden“ verfügt über besondere Fachkenntnis in der Ausarbeitung verschiedener Vertragsdokumente, die die Beziehungen zwischen den verschiedenen Akteuren der Verlags-, Kultur- und Unterhaltungsbranche regeln.

Aufgrund ihrer Erfahrung in Streitsachen auf dem Gebiet der Fälschung und der Wahrnehmung von Urheberrechten sind unsere Anwälte in der privilegierten Position, bei der Gestaltung von Verträgen zur Verwertung der Rechte der Kunstschaffenden zu beraten und zu unterstützen.

Einige Beispiele, die unsere Aufgabengebiete veranschaulichen:

  • Verhandlung und Ausarbeitung von Verträgen mit Buch- und Musikverlagen
  • Verhandlung und Ausarbeitung von Verträgen über die Entwicklung und Verwertung audiovisueller und Multimedia-Werke
  • Verhandlung und Ausarbeitung von Ausstellungs- und Gastspielverträgen
  • Beziehungen zwischen Autoren-Komponisten und Autoren- und Verlagsgesellschaften
  • Beiweisverfahren zum Originalcharakter literarischer und musikalischer Werke
  • Konformitätsanalyse der Bedingungen für die kollektive Wahrnehmung von Vermögensrechten
  • Stellungnahme zum Verletzungscharakter eines musikalischen Werkes oder einer kulturellen Darbietung
  • Zivil- und strafrechtliche Maßnahmen bei Fälschungen
  • Urheberrechtliche Pfändungen
  • Nachbereitung von Gutachten
  • Besteuerung von Urheberrechts- und sonstigen Nutzungsentgelten

Unsere Anwälte haben sich auf diesen Rechtsbereich spezialisiert :